NIS2 Scoring
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Wissen Sie, wo Ihr Unternehmen beim NISG 2026 steht?

Beantworten Sie 34 kurze Fragen und sehen Sie sofort Ihren Score. Kostenlos, ohne Anmeldung, in rund acht Minuten.

  • Strafen bis 10 Mio. €
  • Meldung binnen 24 Stunden
  • Leitungsorgane in der Pflicht
Ratgeber
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In welchem Sektor ist Ihr Unternehmen tätig?

Beschäftigte

Ihre Antworten bleiben anonym, bis Sie den Bericht anfordern.

Unabhängiges Angebot der neonotu GmbH. Nicht verbunden mit Organen der Europäischen Union.

Das NISG 2026 kurz gefasst

Was seit 1. Oktober 2026 gilt

Mit dem NISG 2026 hat Österreich die NIS-2-Richtlinie umgesetzt. Das Gesetz löst das NISG 2018 ab und erfasst deutlich mehr Unternehmen, auch viele mittelgroße Betriebe aus Produktion, Logistik, Gesundheit und IT. Zuständig ist das neue Bundesamt für Cybersicherheit.

1.10.2026Inkrafttreten von NISG 2026 und NISV 2026
31.12.2026Ende der Registrierungsfrist laut Bundesamt
24 hfür die Frühwarnung an das CSIRT
10 Mio. €Strafrahmen für wesentliche Einrichtungen

Was der Check abfragt

12 Bereiche, gewichtet nach Strafdrohung

Die Fragen folgen dem Aufbau des Gesetzes. Pflichten, deren Verletzung nach § 45 NISG 2026 direkt mit Geldstrafe bedroht ist, wiegen schwerer als Punkte, die vor allem die Reife zeigen. Jeder Bereich ist im Ratgeber ausführlich erklärt.

Alle Fragen gibt es auch als Checkliste zum Ausdrucken.

  1. Leitungsorgane und Verantwortung§ 31 NISG 2026 · 4 Fragen · erklärt
  2. Registrierung und Meldungen§§ 29, 34 NISG 2026 · 4 Fragen · erklärt
  3. Risikoanalyse und Sicherheitskonzepte§ 32 Abs. 4 lit. a NISG 2026 · 3 Fragen · erklärt
  4. Bewältigung von Cybersicherheitsvorfällen§ 32 Abs. 4 lit. b NISG 2026 · 3 Fragen · erklärt
  5. Betriebskontinuität und Krisenmanagement§ 32 Abs. 4 lit. c NISG 2026 · 3 Fragen · erklärt
  6. Sicherheit der Lieferkette§ 32 Abs. 4 lit. d NISG 2026 · 3 Fragen · erklärt
  7. Sicherheit bei Erwerb, Entwicklung und Wartung§ 32 Abs. 4 lit. e NISG 2026 · 3 Fragen · erklärt
  8. Wirksamkeit der Maßnahmen§ 32 Abs. 4 lit. f NISG 2026 · 2 Fragen · erklärt
  9. Cyberhygiene und Schulungen§ 32 Abs. 4 lit. g NISG 2026 · 2 Fragen · erklärt
  10. Kryptografie und Verschlüsselung§ 32 Abs. 4 lit. h NISG 2026 · 2 Fragen · erklärt
  11. Personal, Zugriffe und Anlagen§ 32 Abs. 4 lit. i NISG 2026 · 3 Fragen · erklärt
  12. Authentifizierung und gesicherte Kommunikation§ 32 Abs. 4 lit. j NISG 2026 · 2 Fragen · erklärt

Ratgeber

Das NISG 2026 erklärt

Fragen zum Check

Kostet der Check etwas?

Nein. Ihr Ergebnis sehen Sie sofort und ohne Registrierung. Nur für den PDF-Bericht brauchen wir Name, Firma und E-Mail-Adresse, damit wir ihn zustellen können.

Wie viel Zeit sollte ich einplanen?

Rund acht Minuten für 34 Fragen in 12 Bereichen. Wenn Sie etwas nicht wissen, wählen Sie „Weiß nicht“. Das wird wie „nicht umgesetzt“ gewertet.

Nach welchem Recht wird ausgewertet?

Nach dem NISG 2026 (BGBl. I Nr. 94/2025) und der NISV 2026: Einstufung nach §§ 24 und 25 samt Anlagen 1 und 2, Registrierung nach § 29, Leitungspflichten nach § 31, Maßnahmen nach § 32 und Meldungen nach § 34.

Wie kommt der Wert zustande?

Jede Antwort ergibt 0 bis 3 Punkte. Fragen zu strafbewehrten Pflichten wie Registrierung oder Meldeweg zählen bis zu dreifach. Der Gesamtwert ist der gewichtete Anteil der erreichten Punkte, auf einer Skala von 0 bis 100.

Was geschieht mit meinen Daten?

Ihre Antworten verwenden wir nur für die Auswertung. Name, Firma und E-Mail-Adresse brauchen wir für den Versand des Berichts und die Bearbeitung Ihrer Anfrage. Kontakt nehmen wir nur auf, wenn Sie das ausdrücklich ankreuzen. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Ersetzt der Check eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle?

Nein. Er ist eine Selbsteinschätzung und weder Rechtsberatung noch Prüfung nach § 33 NISG 2026. Er zeigt Ihnen, wo die größten Lücken liegen und womit Sie beginnen sollten.